14.04.2025

POLITIK | SGK-N will die Arbeitsintegration im BehiG stärker fördern

Zum Jahreswechsel hat der Bundesrat seine Botschaft zum teilrevidierten Behindertengleichstellungsgesetz präsentiert. Mit der parlamentarischen Vorbereitung ist die Kommission Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) beauftragt. Nun meldet sich auch die Sozialkommission (SGK) in einem Mitbericht zu Wort und fordert Nachbesserungen im Bereich der Arbeitsintegration. ARTISET und INSOS begrüssen die klare Haltung der Sozialkommission.

Mit der vorliegenden Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) sollen Benachteiligungen in zwei für den Alltag von Menschen mit Behinderungen zentralen Bereichen abgebaut werden, den Bereichen Arbeit und Dienstleistungen.

So weit, so gut. Doch die von ARTISET und INSOS geforderte Zusammenführung des Abbaus von Benachteiligungen am Arbeitsplatz mit der dringlichen Förderung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen wurde mit dem Gesetzesentwurf kaum verbessert.

Die WBK ist zuständig, die SGK macht einen Mitbericht

Die Parlamentsdienste haben das Geschäft der WBK-N zur Vorbereitung zugeteilt. Nach einem Hearing Ende März hat die Kommission einhellig beschlossen auf die Vorlage einzutreten. Die Detailberatungen werden im August starten. In der Zwischenzeit hat sich auch die Sozialkommission des Nationalrats, die sich oft mit Fragen zur Behindertenpolitik auseinandersetzt, zum Entwurf des teilrevidierten BehiG geäussert. Sie wird der WBK-N ihre Anträge in einem Mitbericht unterbreiten.

Die SGK-N empfiehlt den Schwerpunkt auf die Arbeitsintegration zu legen

Sie beantragt die Bestimmungen, die sich auf die privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse beziehen zu überarbeiten mit dem Ziel, wirksame Unterstützungsmassnahmen zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen vorzusehen. In ihren Augen führt der vom Bundesrat gewählte Ansatz der Eingliederung auf dem Rechtsweg nämlich dazu, dass die Anstellung von Menschen mit Behinderungen für potenzielle Arbeitgeber weniger attraktiv wird, was dem angestrebten Ziel zuwiderläuft. Stattdessen soll der Schwerpunkt verstärkt auf Unterstützungsleistungen für Arbeitgeber und Eingliederungsmassnahmen gelegt werden.

Abbau von Benachteiligungen am Arbeitsplatz und Förderung der Arbeitsintegration gehören zusammen

ARTISET und INSOS begrüssen die Initiative der Sozialkommission des Nationalrats. Für die Föderation ist nicht nachvollziehbar, weshalb zwei sich bedingende Rahmenbedingungen isoliert voneinander betrachtet werden sollen. Eine stärkere Zusammenführung der Anstrengungen für ein Verbot von Diskriminierung und des Abbaus von Benachteiligungen am Arbeitsplatz braucht zwingend eine direkte Verknüpfung mit der Förderung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen.

Medienmitteilung SGK-N 11.04.2025

Entwurf zur Teilrevision des BehiG lässt Fragen offen | News ARTISET und INSOS | 06.01.2025

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