17.03.2023

POLITIK | Rückblick auf die Frühjahrssession 2023

Die drei letzten Wochen debattierten die National- und Ständerät:innen zu einer Vielzahl von Geschäften. Nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit für die Rosinen aus dem Bundeshaus, die wir für Sie herausgepickt haben.

Von Kosten, die manchmal zu hoch und manchmal in Kauf zu nehmen sind

Versenkt ist er, der volle Teuerungsausgleich für AHV- und IV-Renten. Noch im letzten Herbst standen die Zeichen gut für dieses Anliegen. Doch ausgerechnet Ständeräte der Mitte-Partei stellten sich quer gegen den Vorstoss, der ihrem Präsidenten stark am Herzen lag. Die Zustimmung begann über die Wintermonate zu bröckeln und der Vorstoss erlag nun in der Frühjahrssession endgültig dem Killer-Kostenargument. Dies droht auch weiteren Vorlagen in diesem Rückblick. Dass sich das Parlament im Gegenzug einen Teuerungsausgleich gewähren will, ist zumindest kommunikativ nicht sehr geschickt eingefädelt. Auch für Kostentransparenz bei Postulatsberichten war der Ständerat nicht zu haben. Er folgte damit der Empfehlung seiner Kommission, die auf die Gefahr hinwies, dass «sich die Ratsmitglieder aus Angst, als «teures» Ratsmitglied zu gelten, selbst zensieren. Damit würde sie – aus Kostengründen – von der Nutzung eines wichtigen parlamentarischen Instruments abhalten. Demokratie ist jedoch nicht gratis.» – Zumindest der letzte Satz hat es in sich.
 

21.403 parl. Iv. WBK-N «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung»

Staunen und freuen wir uns zum Stand der Beratungen von einer mehrfach verlängerten Anstossfinanzierung zu einer stetigen Unterstützung im Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Der Nationalrat zeigte sich resistent gegen alle Kürzungsvorhaben aus den eigenen Reihen und liess sich auch von der dezidiert vorgebrachten Ablehnung des Bundesrats nicht beeindrucken. Der im Vorfeld geleistete Sukkurs des Präsidenten des Arbeitgeberverbands, dass die familienergänzende Kinderbetreuung einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie leisten und dem Fachkräftemangel entgegenwirken kann, war sicherlich hilfreich. Neben den Beiträgen des Bundes, die direkt den Familien zukommen sollen, geht in der Vorlage aber auch die Absicherung und Verbesserung der qualitativen und betrieblichen Qualität des Angebots nicht vergessen. Die Vorlage kann einen guten Schritt in Richtung erschwingliche externe Kinderbetreuung aus einer arbeitsmarktlichen Notwendigkeit heraus darstellen, falls sie die nächsten Debatten übersteht – Geniessen wir den Moment, denn das Killer-Kostenargument ist bereits am Anrollen und wird wohl zunehmend ins Zentrum der Diskussion rücken. Das Geschäft geht nun in den Ständerat.


20.332 Standesinitiative Freiburg «Freiburger Modell der pharmazeutischen Betreuung in Pflegeheimen»

Mit einer Vereinbarung zwischen den Krankenversicherern, den Leistungserbringern und dem Kanton Freiburg konnten die Pflegeheime ab 2002 Medikamente in Grosspackungen kaufen. Alters- und Pflegeheime mussten die Medikamente nicht mehr individuell pro Bewohner:in beziehen und abrechnen, sondern konnten dies pauschal und deutlich günstiger realisieren. Mit Inkrafttreten der Verordnung zum Risikoausgleich in der Krankenversicherung verfolgten die Versicherer das Pauschal-Modell aber nicht mehr weiter. Die Standesinitiative will das Pauschalsystem auf nationaler Ebene wieder ermöglichen. Und sie ist auf gutem Weg, denn der Nationalrat folgt seiner Kommission und nimmt den Vorstoss des Kantons Freiburg an. ARTISET begrüsst diesen Entscheid, hat sich das Freiburger-Modell in der Praxis doch bewährt und zu Kosteneinsparungen geführt. Das Geschäft geht zurück in den Ständerat, der die Standesinitiative in erster Lesung abgelehnt hat.


20.3050 Mo Aebischer «Titeläquivalenz für die höhere Berufsbildung»

Der Ständerat diskutierte eine Motion, die Abschlüsse der höheren Berufsbildung mit «modernen» Titelbezeichnungen (Professional Bachelor, Professional Master) gesetzlich verankern will. Dabei soll eine Titel- und Niveauäquivalenz mit anderen Titelbezeichnungen im In- und Ausland erfolgen. Das grundsätzliche Ziel, die Attraktivität der höheren Berufsbildung zu stärken, ist begrüssenswert. In der höheren Berufsbildung unterscheidet sich allerdings der Wert der einzelnen Abschlüsse (eidg. Berufsprüfung, höhere Fachprüfung, Höhere Fachschule) auf dem Arbeitsmarkt je nach Branche stark. Für den Gesundheits- und Sozialbereich wäre eine Nivellierung bei den Titelbezeichnungen problematisch, da in einzelnen Umsetzungsszenarios Absolvierende einer eidgenössischen Berufsprüfung bzw. einer höheren Fachschule denselben Titel «Professional Bachelor» erhalten würden. Die Einführung der neuen Titel sollte darum erst nach einem Prüfverfahren pro Branche festgelegt werden. Nicht dass sich die gute Absicht als Bumerang erweist und die Attraktivität des vom Fachkräftemangel stark betroffenen Sozial- und Gesundheitsbereichs noch zusätzlich untergräbt. – Der Ständerat stellte sich gegen seine Kommission, die einstimmig für eine Annahme der Motion warb und folgte dem Bundesrat, der mit Verweis auf die laufenden Arbeiten im Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, die Vorlage ablehnte. Ein Scherbenhaufen oder ein weiser Entscheid? Nun ist das SBFI gefordert, praktikable Lösungsansätze zu präsentieren.


20.340 Standesinitiative Waadt «Einfachere Bekämpfung von sexueller Belästigung bei der Arbeit»

Die Initiative forderte eine Anpassung im Gleichstellungsgesetz, wonach sexuelle Belästigung in die Liste der Diskriminierungen aufgenommen werden sollte. Denn für Diskriminierungen gilt eine Beweiserleichterung, für sexuelle Belästigung bis anhin explizit nicht. ARTISET hat die Initiative begrüsst: Der Föderation ist es wichtig, dass der Schutz der psychischen und physischen Integrität der Mitarbeiter:innen tatsächlich greift. Bei der Beweiserleichterung hätte die klagende Person eine Diskriminierung lediglich glaubhaft machen müssen. Der Nationalrat befand allerdings, dass die für Arbeitsgeber verpflichtenden Präventionsmassnahmen gegen sexuelle Belästigung ausreichen würden. Mit dem Entscheid des Nationalrats ist der Vorstoss vom Tisch.


20.454 Pa. Iv Piller Carrard «Kinderarmut bekämpfen»

Kinderarmut wirkt sich ungünstig auf die Gesundheit, das Sozialleben und die Bildung aus. Im Endeffekt leiden nicht nur die Betroffenen, sondern die ganze Gesellschaft darunter. Auf dem Spiel steht die Chancengleichheit der Kinder. Ergänzungsleistungen für Familien, wie sie in mehreren Kantonen bereits zur Anwendung kommen, stellen ein probates Mittel zur Linderung von Kinderarmut dar. Sie ermöglichen zudem, die Inanspruchnahme von Sozialhilfe durch Haushalte mit Kindern zu reduzieren. ARTISET stand der Initiative positiv gegenüber. Der negative Entscheid des Nationalrats bedeutet allerdings das Aus für den Vorstoss.


21.3294 Mo Stöckli «Erstellen und Bewirtschaften von Medikationsplänen zur Erhöhung der Medikationsqualität und Patientensicherheit von polymorbiden Patientinnen und Patienten»

Ein Grossteil der Bewohner:innen in Alters- und Pflegeheimen nimmt täglich mehrere Medikamente ein. Jedes zusätzlich eingenommene Medikament erhöht das Risiko einer medikamentösen Interaktion. Insbesondere bei multimorbiden Personen steigt durch Polymedikation die Gefahr für möglicherweise gravierende Interaktionen. Da erstaunt es schon, dass Medikationspläne bis heute nicht zwingend umzusetzen sind. Sie stellen eine einfache Massnahme dar, unerwünschten Arzneimittelereignissen entgegenzuwirken. Mit der Annahme der Motion im Ständerat ist ein wichtiger Schritt für den konsequenten Einsatz von Medikationsplänen getan. Mal schauen, ob auch der Nationalrat bereit ist für diesen Schritt.


20.3690 Mo Feri «Zwingend nötige Anpassung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung von Kindern»

Die bestehenden Strafbestimmungen sind nicht in jedem Fall geeignet, die sexuelle Belästigung von Minderjährigen zu verfolgen. Auch wenn gesetzgeberische Bemühungen im Gang sind, muss die Wichtigkeit der hochsensiblen Thematik bekräftigt werden: Die sexuelle Belästigung eines Kindes darf nicht als harmlose Bagatelle eingestuft werden. Doch dafür konnte sich der Ständerat nicht begeistern. Der Bundesrat hatte in seinem ablehnenden Votum darauf hingewiesen, dass dem Anliegen der Motion von Seiten des Parlaments bereits hinreichend Rechnung getragen würde. Von einer parallelen Umsetzung durch den Bundesrat sollte abgesehen werden. Der Ständerat schloss sich dieser Sichtweise an. Der Vorstoss, der im Nationalrat noch eine knappe Mehrheit gefunden hatte, ist damit vom Tisch.

Einige Vorstösse, die noch auf ihre Behandlung warten

22.4407 Po Roduit «Ein zeitgemässer Handlungsrahmen für die ausserfamiliäre Begleitung von Kindern tut not»

Die Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO) ist in die Jahre gekommen. Ihre Anwendbarkeit muss im Lichte der heutigen Anforderungen an das Wohl von Kindern und Jugendlichen überprüft werden. Angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen in den letzten 20 Jahren werden die Mängel dieses rechtlichen Rahmens immer deutlicher. Denn die PAVO richtet sich noch an einer Angebotslogik aus und wird ihrer eigentlichen Aufgabe nicht gerecht, der Perspektive der betroffenen Kinder und Jugendlichen gebührend Rechnung zu tragen. YOUVITA begrüsst dieses Postulat ausdrücklich: Der Schutz und die Unterstützung von Pflegekindern erfordern einen modernisierten Handlungsrahmen bei der Betreuung und Begleitung. Der Bundesrat empfiehlt, den Vorstoss anzunehmen. In einer der nächsten Sessionen wird sich der Nationalrat mit dem Postulat befassen.


22.4385 Mo Fehlmann-Rielle «Geistige Beeinträchtigung. Keine Sterilisation ohne Zustimmung der betroffenen Person»

Eine Sterilisation stellt einen schweren Eingriff in die Persönlichkeit eines Menschen dar. Sie darf deshalb nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen vorgenommen werden. Das gilt nach Sterilisationsgesetz in jedem Fall für urteilsfähige Personen. Bei Menschen, die unter einer umfassenden Beistandschaft stehen, gilt dies als Grundsatz ebenfalls. Doch die Willensäusserung von als «dauernd urteilsunfähig» betrachteten Personen hat nur eingeschränkt Gewicht. Eine fremdbestimmte Sterilisation ist unter gewissen Voraussetzungen zulässig. Die Sterilisation von Menschen mit Behinderung ohne deren Zustimmung verstösst gegen das in der UN-BRK postulierte Recht auf physische und psychische Unversehrtheit. Der UN-Behindertenrechtsausschuss hat in seinem Prüfbericht aus dem letzten Jahr zum UN-BRK-Staatenbericht der Schweiz diesen Umstand als Verstoss gegen die UN-BRK bezeichnet. Der Bundesrat lehnt das Anliegen der Motion dennoch mit dem Hinweis ab, dass die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin daran sei, die ethischen und rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Sterilisation von dauernd urteilsunfähigen Personen zu prüfen. – Der Nationalrat wird sich als Erstrat mit der Motion befassen.


22.4370 Ip Stöckli «Booster für das elektronische Patientendossier»

Um die Verbreitung des elektronischen Patientendossiers (EPD) den nötigen Schwung zu verleihen, möchte der Bund im Rahmen von zwei Gesetzesrevisionen gezielte Massnahmen festschreiben. In der vorliegenden Interpellation bezieht sich Ständerat Stöckli auf zwei spezifische Massnahmen, die vorgezogen den Prozess beschleunigen könnten: die Finanzhilfen und die Verpflichtung von ambulanten Leistungserbringern, das EPD zu nutzen. Der Bundesrat verweist bei den Finanzhilfen – das ist nicht neu – auf die Verantwortung der Kantone. Es sei an den Kantonen, die diesbezüglichen Gesetzesgrundlagen und die notwendigen Eigenmittel für den Bezug der Finanzhilfen des Bundes rechtzeitig bereitzustellen. Die Verpflichtung von ambulanten Leistungserbringern mit dem EPD zu arbeiten, will der Bundesrat nicht im Rahmen einer KVG-Teilrevision vorziehen. Er erachtet es als zielführender dies in der Revision des EPD-Gesetzesrevision zu prüfen und anzugehen. So könnten die verschiedenen Massnahmen besser aufeinander abgestimmt werden. Gemäss BAG ist mit der Inkraftsetzung des revidierten EPDG allerdings frühestens 2027 zu rechnen. Dies entspricht wohl nicht ganz dem Verständnis des Interpellanten, wie ein Booster denn so wirken soll.


22.1071 Anfrage Prezioso Batou «Long-Covid. Nach dem Applaus Entlassungen?»

Der Bundesrat kann die Frage, wie viele in der Gesundheitsversorgung tätige Personen von Long Covid betroffen sind, nicht beantworten. Denn eine systematische Erfassung der Fälle von Post-Covid-19-Erkrankungen fehlt. – Doch werden über die Unfallversicherung Infektionskrankheiten bei «Arbeiten in Spitälern, Laboratorien, Versuchsanstalten und dergleichen» als arbeitsbedingte Erkrankungen erfasst. Falls die Infektion vorwiegend bei der Ausübung der Arbeit verursacht wurde, liegt eine Berufskrankheit vor. Die Unfallversicherer meldeten für das Jahr 2020 rund 13'000 durch Covid-19 bedingte Fälle. Aussagen zu den Langzeitfolgen von Covid-19 seien, so der Bundesrat, zurzeit noch nicht möglich, da die Daten zu Versicherungsleistungen nicht über einen ausreichend langen Zeitraum verfügbar sind, antwortet der Bundesrat auf die Anfrage von Nationalrätin Prezioso Bartoud. Bei der IV haben sich 2021 und 2022 je rund 1'800 Personen mit Langzeitfolgen von Covid-19 angemeldet. Wie viele der Anmeldungen explizit Gesundheitsfachpersonen betreffen, wurde nicht erhoben.


22.4314 Ip Müller Damian «Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Schweizer Gesundheitsversorgung»

Über Medienberichte sind viele Probleme im Gesundheitswesen einer breiten Öffentlichkeit geläufig (z.B. Fachkräftemangel, Lieferengpässe bei den Medikamenten, zögerliche Digitalisierung etc.). Beschäftigte im Gesundheitswesen beklagen darüber hinaus die stetige Zunahme der administrativen Belastung. In seinem Vorstoss spricht Ständerat Müller diese Umstände mit Auswirkungen auf eine sichere Gesundheitsversorgung direkt an: «Ist es der Wille des Bundesrats, die Qualität der gesamten Gesundheitsversorgung in der Schweiz zu fördern, oder verfolgt er eine reine Kostensenkungs-Strategie?» – Dieser erklärt die Sachlage relativ sec: Die gesundheitspolitische Strategie (Gesundheit2030) des Bundesrates orientiere sich am Bedarf der Menschen und an ihren Vorstellungen von einem gesunden Leben sowie einer guten Versorgung. Eine Gesamtstrategie liege damit bereits vor. Durch die Vermeidung von Über-, Fehl- und Unterversorgung sollen sowohl die Qualität verbessert als auch das Kostenwachstum gedämpft werden. Punkt Schluss.

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