BILDUNG | Teilrevision der Berufsprüfung Fachfrau / Fachmann Langzeitpflege und Betreuung ist abgeschlossen
Neu werden auch FaBe mit Fachrichtung «Menschen mit Beeinträchtigung» zur eidgenössischen Prüfung zuglassen. ARTISET hat sich für diese zeitgemässe Anpassung eingesetzt.
Neue Zulassungsbedingungen zur eidgenössischen Berufsprüfung
Die wichtigste Änderung betrifft die Zulassungsbedingungen zur eidgenössischen Prüfung Fachfrau / Fachmann Langzeitpflege und Betreuung: FaBe mit Fachrichtung «Menschen mit Beeinträchtigung» werden nun unter denselben Bedingungen zugelassen wie FaBe Alter und FaBe Generalisten.
Diese Änderung entspricht zum einen der demografischen Entwicklung der höheren Lebenserwartung, auch bei Menschen mit Behinderung, sowie einer besseren Durchlässigkeit der Tätigkeitsbereiche Alter und Behinderung.
Diese Änderung wird für die Zulassung zu den Prüfungen 2024 wirksam.
Neue Richtlinien für die eidgenössische Berufsprüfung
Weitere Anpassungen betreffen die Prüfungsmodalitäten und haben keine Auswirkungen auf die Prüfungsordnung, sondern auf die Richtlinien für die Prüfung. Sie treten schon ab der Prüfung 2023 in Kraft. Insbesondere werden die Kandidat:innen, die ihre Reflexionsarbeit mit einer ungenügenden Note von 3.5 bewertet haben, die Wahl haben, die Arbeit zu wiederholen oder zu verbessern.
Kompetenzen des Berufsbilds sind ausreichend
Eine repräsentative Umfrage in den Institutionen, bei den Bildungsanbietern, den Prüfungsexpert:innen, den Dachverbänden und den kantonalen Gesundheitsdiensten hat gezeigt, dass die Kompetenzen des Berufsbilds den aktuellen Kompetenzbedürfnissen entsprechen.
Ausblick: Revision der Berufsinhalte
Eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Inhalten wird bei der nächsten Totalrevision stattfinden. Dabei werden auch die Ergebnisse des OdASanté-Projekts «Bildungsabschlüsse in der Pflege» berücksichtigt, die ab Sommer 2023 vorliegen werden.
Zurück