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Schnellzug UN-BRK? Die sozialen Institutionen nehmen Fahrt auf

15. November 2018 / Tschoff Löw
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist für unsere Branche eine grosse Chance, wenn wir bereit sind, uns selbstkritisch darauf einzulassen. Und wenn wir neugierig und offen für Veränderungen sind. Doch es kann auch ordentlich schiefgehen.

1989 krachte die Sowjetunion zusammen. 450 Jahre absolute „Be-Für-Sorgung“ durch rote und weisse Zaren fanden ein Ende. Demokratie lautete plötzlich das Zauberwort. Genützt hat es nicht viel. Die Realität roch mehr nach Raubtierkapitalismus und Aushöhlung staatlicher Autorität. Bis ein ehemaliger KGB-Offizier das Zepter übernahm. Ende der Story. - Wie sollte Demokratie denn auch plötzlich funktionieren, ohne Bewusstseinsbildung und ohne Befähigung der Betroffenen?

«Die sogenannt Normalen müssen sich bewegen, damit Bewegung entstehen kann. Die Stärkung der Autonomie von Menschen mit Behinderung klappt nur, wenn sich die Grundhaltung von der allumfassenden „Für-Sorge“ in eine situationsspezifische und gewünschte Unterstützung ändert.»

 

Wir brauchen ein neues Bewusstsein

Art. 8 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) fokussiert auf die Bewusstseinsbildung. Darin wird der Auftrag an die Gesellschaft formuliert,

  • das Bewusstsein nicht von sondern für Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft zu schärfen;
  • die Achtung ihrer Rechte und Würde zu fördern und sich entschieden gegen Klischees, Vorureile und Stigmatisierungen zu wenden;
  • und ja, vor allem ein Bewusstsein für die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung zu entwickeln und ihren Beitrag an die Gesellschaft anzuerkennen.

 

Rock’n’Roll in der Branche

Viele soziale Institutionen sind bereits unterwegs, die UN-BRK umzusetzen. Das können kleine oder grössere Projekte sein. Ihnen eigen ist immer die Lust auf Weiterentwicklung. Und die Neugierde, aus Erfahrungen zu lernen. Die UN-BRK bildet zwar ein gutes theoretisches Rüstzeug, doch erst in der Praxis wird sie lebendig.
Auch die drei Verbände INSOS, Curaviva und der vahs haben sich vor anderthalb Jahren auf den Weg gemacht, ihre eigene Arbeit zu reflektieren. Verschiedene Projektgruppen haben seither umfangreiche Arbeit geleistet: Im Rahmen eines Aktionsplans haben sie Ziele für die Branche formuliert. Die Bewusstseinsbildung insbesondere bei der Ausbildung von Fach- und Leitungspersonen hat dabei einen hohen Stellenwert. Im Winter 2019 wird der Aktionsplan einer breiten Öffentlichkeit präsentiert.

«Die Artikel der UN-BRK liefern eine wichtige Grundlage für die Auseinandersetzung mit den Rechten und Chancen von Menschen mit Behinderung. Doch sie werden für diese Menschen erst dann bedeutsam und existenziell, wenn sie auch tatsächlich von der Gesellschaft gelebt werden.»

Wir brauchen ein stärkeres Miteinander

Der Bundesrat hat in seinem zweiten Bericht zur Behindertenpolitik erstaunliche Äusserungen gemacht. Er spricht erstmals explizit von einer gesamtgesellschaftlichen und nicht mehr einseitig sozialpolitischen Aufgabe. Anders ausgedrückt: Behindertenpolitik darf nicht länger als lästige Zusatzaufgabe begriffen werden. Das ist sicherlich löblich. Doch bei der Aufgleisung einer neuen Behindertenpolitik gehören neben Bund und Kantonen alle Player an den Tisch. Nicht erst dann, wenn es um die Umsetzung geht. Das ist altes Denken und wird den Inhalten der UN-BRK nicht wirklich gerecht.

Wir brauchen eine vielseitige Dienstleistungspalette

Die Institutionen sind schon lange keine starren Einrichtungen mehr, die Aufträge der Kantone einfach umsetzen. Vielmehr sind sie Dienstleister, die sich als Anbieter auf einem offenen Markt tummeln möchten. Das heutige Finanzierungskonzept mit seiner relativ rigiden Fokussierung auf ambulante resp. stationäre Leistungen wird der heutigen Situation nicht mehr gerecht.

«Die Unterscheidung zwischen ambulanten und stationären Dienstleistungen macht heute keinen Sinn mehr. Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Angeboten und Flexibilität beim Wechsel von Angeboten, also eine klare Kundenorientierung, sind angesagt.»

Wir brauchen mehr mutige und engagierte Arbeitgeber

Integration vor Rente, das rufen alle. Nur tun das nicht alle. Ganz entscheidend für eine Anstellung ist das Engagement, der Wille der Arbeitgeber, Menschen mit Behinderung in ihrem Betrieb zu integrieren. An der Leistungsbereitschaft von Menschen mit Behinderung mangelt es sicherlich nicht. Nur muss vielleicht zu Beginn einer Anstellung etwas gezielter und stärker auf die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Person eingegangen werden, bis das Setting stimmt. Freiwilligkeit ist immer gut, Unterstützung der Freiwilligkeit mit gezielten Anreizen sicherlich noch besser. Wie wär’s mit Bonus- und Malus-Systemen oder der Einführung von Quoten? Sicher mal eine Überlegung wert.

Die UN-BRK hat unbestritten das Zeug, sich zu einem Schnellzug zu entwickeln. Momentan gibt’s da aber noch einige Signalstörungen. Soziale Institutionen sind "on track“. Gegen eine neue, zusätzliche Trasse im Bereich der ambulanten Dienstleistungen wäre aber nichts einzuwenden.

Foto: Adobe Stock/Peter Sterling

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