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«Der Aktionsplan UN-BRK ist ein Wegweiser in eine inklusive Gesellschaft»

11. März 2019 / Barbara Lauber / Tschoff Löw
Der Aktionsplan UN-BRK von INSOS Schweiz, Curaviva Schweiz und Vahs Schweiz ist ein Megaprojekt: Es zeigt, wie Verbände und soziale Institutionen die UN-BRK umsetzen wollen. Im Interview erklärt INSOS-Geschäftsführer Peter Saxenhofer, warum sich die Arbeit gelohnt hat. Wo Bund und Kantone nun gefordert sind. Und weshalb die Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung ein zentrales Ziel des Aktionsplans ist.

 
Der Aktionsplan UN-BRK beeindruckt mit Superlativen: 1,5 Jahre Projektarbeit. Mehr als 80 Personen involviert. 145 Massnahmen und über 30 Good-Practice-Beispiele erarbeitet. Ein Megaprojekt?
Ja, in der Tat! Das Projekt war sehr breit angelegt: Wir drei Verbände haben Mitgliederorganisationen, alle Mitarbeitenden auf den Geschäftsstellen, 40 Selbstvertreter*innen und auch die Behindertenorganisationen in unsere Arbeit einbezogen. Der Aufwand war immens. Doch er hat sich gelohnt: Der Aktionsplan zeigt umfassend und differenziert, was die Verbände und Dienstleistungsanbieter zur Umsetzung der UN-BRK beitragen können. Wir haben uns mit 35 Zielen und 145 Massnahmen viel vorgenommen.

Ein übertrieben grosser Aufwand?
Wir wollten weder einen Schnellschuss noch ein Feigenblatt für die Branche. Uns war es wichtig, beim Aktionsplan möglichst viele Player einzubeziehen und in den Köpfen einen nachhaltigen Change-Prozess anzustossen. Wir haben mit unserer Arbeit am Aktionsplan einen Paradigmenwechsel eingeleitet, ein Umdenken, das sich nicht top-down verordnen lässt, sondern das sich langsam entwickeln muss. Die Arbeit am Aktionsplan war deshalb ein wichtiger Schritt in der Bewusstseinsbildung. Die eineinhalb Jahre waren notwendig, damit der Aktionsplan nicht nur von uns allen getragen, sondern auch gelebt wird. Noch sind wir nicht am Ziel. Doch wir sind alle gemeinsam auf dem Weg.  

 

«Wir wollten möglichst viele Player einbeziehen und in den Köpfen einen nachhaltigen Change-Prozess anstossen.»



Warum musste die Branche der Dienstleistungsanbieter die Pionierrolle übernehmen und als erste einen nationalen Aktionsplan erstellen? Wäre dies nicht die Aufgabe der öffentlichen Hand und der Behindertenorganisationen gewesen?
Für uns war es keine Option nicht zu handeln, nur weil die andern langsamer unterwegs sind. Bei der Umsetzung der UN-BRK sind alle Player gefordert – auch wir Verbände und die Dienstleistungsanbieter. Es ist notwendig, dass sich unsere Branche bewegt und ihre Angebote gemeinsam mit Menschen mit Behinderung weiterentwickelt. Wir haben eine Pionierrolle übernommen. Nun hoffen wir, dass die anderen Player ebenfalls handeln und schon bald ihre eigenen Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK vorlegen werden. Denn nur wenn alle, Bund, Kantone, Gemeinden, Zivilgesellschaft, Arbeitswelt, Selbsthilfeorganisationen, Dienstleistungsanbieter und Menschen mit Behinderung Verantwortung übernehmen, kann die UN-BRK in der Schweiz greifen und alle Lebensbereiche von Menschen mit Behinderung durchdringen. Mit vereinten Kräften können wir unsere Gesellschaft verändern und einer inklusiven Gesellschaft näher kommen.


Die UN-BRK ist seit 2006 in Kraft. Die Schweiz hat sie 2014 ratifiziert. Und nun, 2019, kommt die Branche mit einem Aktionsplan. Haben die Verbände geschlafen?
Nein, im Gegenteil: Einzelne Institutionen haben sich längst auf den Weg gemacht und ihre Dienstleistungen überarbeitet und weiterentwickelt. Die Good-Practice-Sammlung auf unserer neuen Website www.aktionsplan-un-brk.ch zeigt dies eindrücklich. Bisher hat jedoch eine branchenübergreifende Koordination und eine Gesamtschau gefehlt. Der Aktionsplan bietet uns nun die Möglichkeit, die guten Beispiele publik zu machen, und Impulse für weitere gute Beispiele zu geben.

Werden wir konkret: Was haben die Betroffenen vom Aktionsplan?
Der Aktionsplan zielt u.a. darauf ab, die Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung in sozialen Institutionen zu ermöglichen. Mitbestimmung setzt voraus, dass diese Menschen lernen, eine eigene Meinung zu bilden und diese auch zu vertreten. Der Weg führt über die Mitbestimmung, doch das Ziel ist die Selbstbestimmung: Menschen mit Behinderung sollen selber bestimmen können, wie und wo sie leben und arbeiten und welche Dienstleistungen sie in Anspruch nehmen wollen. Der Aktionsplan zeigt viele kleine Schritte auf, wie die Branche diesem Ziel näherkommen kann. Es wäre jedoch naiv und illusorisch anzunehmen, ein solcher Paradigmenwechsel sei von 0 auf 100 möglich. Die Umsetzung braucht Zeit, da auch die Kantone als Leistungsbesteller sich bewegen müssen.

Können Sie dafür ein Beispiel nennen?
Im Wohnbereich ist der sogenannte Heimtarif oftmals ein Hindernis. Einzelne Kantone stellen sich unter Heim immer noch ein einzelnes fixes Gebäude mit Wohnplätzen vor. Doch der Bedarf an ambulanten, dezentralen Angeboten wie Individualwohnungen ist gestiegen. Hier kommt jedoch der Heimtarif oftmals nicht zur Anwendung. Die Folge: Dezentrale, ambulante Angebote können nicht geschaffen werden, weil die Kantone sie nicht ausreichend finanzieren. Hier liegt ein grosser Handlungsbedarf.  

«Mitbestimmung setzt voraus, dass Menschen mit Behinderung lernen, eine eigene Meinung zu bilden und diese auch zu vertreten.»

 

Und was bringt der Aktionsplan den Institutionen?
Wir haben eine grosse Anzahl von Empfehlungen zuhanden der Institutionen formuliert. Sie zeigen, wie die UN-BRK in sozialen Institutionen umgesetzt werden kann. Da die Institutionen unterschiedlich weit in der Umsetzung sind, setzen auch die Empfehlungen auf unterschiedlichen Ebenen an und geben wichtige Impulse.

Wie haben die Verbände sichergestellt, dass die Selbstvertreter*innen sich wirklich einbringen konnten?
Für uns war von Anfang an klar: Wir wollen und können nicht ohne Selbstvertreter*innen über Menschen mit Behinderung sprechen. Wir haben für die Inklusionskommission 40 Selbstvertreter*innen gesucht – und gefunden. Ihre Aufgabe war es, unsere Arbeit in Workshops kritisch zu hinterfragen. Wir konnten bei diesen Workshops auf geübte Assistentinnen und Assistenten zurückgreifen und auf engagierte Selbstvertreter*innen zählen. Ihre Überlegungen und Feedbacks sind ebenso in den Aktionsplan geflossen wie ihre 40 Forderungen, von denen jedoch nicht alle in unserem Einflussbereich liegen. So forderte die Inklusionskommission beispielsweise, dass die Abstimmungsunterlagen in Leichte Sprache übertragen werden. Dazu können wir Verbände weniger beitragen als beispielsweise zur Forderung, bei der Weiterentwicklung von Dienstleistungen mitzuwirken. Beim Abschluss des Projekts hat die Inklusionskommission festgestellt, dass der Aktionsplan in die richtige Richtung geht. Das ist eine wichtige Aussage.

Was haben Sie unternommen, um den Aktionsplan möglichst kritisch zu reflektieren?
Mit den Behindertenorganisationen haben wir eine Konsultation zum Aktionsplan durchgeführt. Und diese sind den Institutionen bekanntlich nicht immer wohlgesonnen. Doch wir wollten uns bewusst auch den kritischen Feedbacks der Behindertenorganisationen stellen. Das haben sie positiv aufgenommen. Die Organisationen haben gewürdigt, dass wir gehandelt und einen Aktionsplan erarbeitet haben. Wir haben diesen Austausch geschätzt. Er soll kein einmaliges Ereignis bleiben: Wir sind ganz generell an einem intensivierten Austausch interessiert, denn die Umsetzung der UN-BRK schaffen weder sie noch wir im Alleingang. Das Bild, das die Organisationen von den «Heimen» haben, war lange sehr negativ geprägt. Wir hoffen, dass wir mit diesem Austausch ein differenzierteres Bild der Branche zeigen können.

«Bund und Kantone, die die Leistungen bestellen, müssen ihre rigiden Bestimmungen lockern, damit verschiedenartige Angebotsformen möglich werden.»



Welches sind nun die grössten Herausforderungen für die sozialen Institutionen?
Die Rahmenbedingungen müssen künftig stimmen. Bund und Kantone, die die Leistungen bestellen, müssen ihre rigiden Bestimmungen lockern, damit verschiedenartige Angebotsformen möglich werden. Auch sie müssen lernen zu kooperieren und Konzepte gemeinsam mit Menschen mit Behinderung und Dienstleistungserbringern zu entwickeln. Zentral ist, dass künftig Menschen mit Behinderung nicht mehr einfach Angebote zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen mitbestimmen können, wie Dienstleistungen ausgestaltet werden und frei entscheiden, welche sie nutzen wollen. Mit andern Worten: Wir müssen von einer Angebots-Orientierung wegkommen und die Kunden-Orientierung ins Zentrum unserer Arbeit stellen. Das heisst: Die Menschen fragen, was sie wollen, und mit ihnen in den Austausch kommen.

Der Aktionsplan ist veröffentlicht. Heisst es da jetzt: Ab in die Schublade und das war’s?
Wir werden uns hüten, den Aktionsplan in eine Schublade zu stecken. Wir haben mit dem Aktionsplan ein Räderwerk in Bewegung gesetzt, das nicht mehr zu stoppen ist. Der Prozess, den wir in den Köpfen angestossen haben, hat viel ausgelöst und wirkt weiter. Die Verbände arbeiten nun in verschiedenen Umsetzungsprojekten zusammen, setzen aber einzelne Massnahem auch selbstständig um. Damit dies nicht in einem Wirrwarr endet, führen wir periodisch Monitorings zur Umsetzung des Aktionsplans durch. In 5 Jahren werden wir Bilanz ziehen und prüfen, was wir alles geschafft haben und wo es Nachholbedarf gibt.

 

Weiterführende Informationen

 

Bild: Matthias Luggen

Im Bild: INSOS-Geschäftsführer Peter Saxenhofer (rechts) und Tschoff Löw, Leiter Bereich Politik bei INSOS Schweiz

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