28.01.2020

UN-BRK | JA zur Ratifizierung des Fakultativprotokolls

INSOS Schweiz, CURAVIVA Schweiz und VAHS Schweiz unterstützen die Motion zur Ratifizierung des Fakultativprotokolls der UN-BRK. Die Schweiz kann damit ein starkes Signal aussenden, dass sie die Umsetzung der UN-BRK zielstrebig vorantreiben will.

Zwei wichtige Verfahren

Das Fakultativprotokoll beinhaltet zwei Verfahren, die die Umsetzung und Überwachung der UN-BRK stärken, aber rechtlich nicht bindend sind:

  • Individualbeschwerde: Personen können sich bei Verstössen gegen die in der UN-BRK formulierten Rechte an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung wenden, wenn alle innerstaatlichen Beschwerdemöglichkeiten ausgeschöpft sind.
    Identifiziert der Ausschuss einen Verstoss gegen die UN-BRK, kann er Empfehlungen an den Vertragsstaat übermitteln. Der betreffende Vertragsstaat unterbreitet dem Ausschuss innerhalb von sechs Monaten seine Stellungnahme.
  • Untersuchungsverfahren: Der Ausschuss ist befugt, bei zuverlässigen Angaben, die auf schwerwiegende oder systematische Verletzungen der UN-BRK hinweisen, von sich aus tätig zu werden und die Vertragsstaaten zur Stellungnahme und der Formulierung von Massnahmen zur Behebung eines allfälligen Missstands aufzufordern.
    Doch jeder Vertragsstaat kann bei der Ratifikation des Fakultativprotokolls selbst entscheiden, ob er die Zuständigkeit des Ausschuss für Untersuchungsverfahren anerkennt.

Keine rechtlich bindenden Massnahmen

Das Fakultativprotokoll der UN-BRK enthält keine materiell-rechtlichen Regelungen, d.h. die vom Ausschuss formulierten Empfehlungen sind rechtlich nicht bindend. Sanktionen bei festgestellten Verstössen gegen das Übereinkommen sind im Fakultativprotokoll nicht vorgesehen.

96 Länder haben das Fakultativprotokoll bereits ratifiziert, darunter alle Nachbarländer der Schweiz. Ein Abseitsstehen der Schweiz ist nur schwer verständlich.

Mehr Infos

INSOS Schweiz, CURAVIVA Schweiz und VAHS Schweiz unterstützen gemeinsame die Motion.
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Die Motion wurde im Nationalrat von Franziska Roth eingereicht.
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