STELLUNGNAHME | Die General Comments 5 & 8 zur UN-Behindertenrechtskonvention
General Comments/Allgemeine Bemerkungen und Guidelines/Leitlinien erläutern und begründen einzelne Artikel der UN-BRK. INSOS nimmt zu den General Comments Nr. 5 und Nr. 8 zu den Artikeln 19 und 27 der UN-BRK sowie den Guidelines zur Deinstitutionalisierung Stellung.
Die Allgemeinen Bemerkungen Nr. 8 fordern ein zeitnahes Auslaufen segregierter Beschäftigungsformen und stellen Werkstätte in Frage. INSOS versteht Werkstätte als Integrationsbetriebe, die für die berufliche Teilhabe unverzichtbar sind und zu einem inklusiven Arbeitsmarkt beitragen.
Die Allgemeinen Bemerkungen Nr. 5 fordern das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und auf Inklusion in die Gemeinschaft für Menschen mit Behinderung. INSOS vertritt diese Haltung, merkt aber an, dass die freie Wahl der Wohnform auch mit durchlässigen Angeboten und Auffangmöglichkeiten ergänzt werden muss. Der Fokus dabei ist auf eine bedürfnisorientierte Unterstützung zu legen.
Die Leitlinien zur Deinstitutionalisierung ergänzen die Allgemeinen Bemerkungen Nr. 5. INSOS unterstützt die Forderung nach vollständiger Barrierefreiheit von allgemeinen allen in der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Dienstleistungen.
Grundlegend weist INSOS darauf hin, dass sich der Abbau von bestehenden Angeboten ohne den gleichzeitigen Aufbau alternativer Strukturen nachteilig auf Menschen mit Behinderung auswirkt und im Widerspruch zu den Grundsätzen der UN-BRK steht.
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