16.10.2024

STELLUNGNAHME | ARTISET sieht Handlungsbedarf bei den Änderungen des Berufsbildungsgesetzes (BBG) und der Berufsbildungsverordnung (BBV)

ARTISET und ihre Branchenverbände begrüssen die Absicht des Bundes, die Attraktivität der Höheren Berufsbildung (HBB) zu fördern. Absolvent:innen der HBB stellen einen bedeutenden Teil des Personals in unseren Mitgliedsinstitutionen, die vom Fachkräftemangel stark betroffen sind. Massnahmen zur Förderung und Positionierung der HBB sind daher essenziell, um diesem Mangel entgegenzuwirken. Jedoch sieht ARTISET Handlungsbedarf bei der Finanzierung und der Änderungen der Titelzusätze.

ARTISET nimmt Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen des Berufsbildungsgesetzes (BBG) sowie der Berufsbildungsverordnung (BBV) des Massnahmenpakets zur Stärkung der höheren Berufsbildung.

Wichtigste Änderungen

  • Einführung von Englisch als mögliche zusätzliche Prüfungssprache bei eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen. Um die Amtssprachen nicht zu verdrängen, müssen die Prüfungen weiterhin jeweils auch in den Amtssprachen angeboten werden.
  • Verankerung eines Bezeichnungsrechts «Höhere Fachschule». Nur wer einen anerkannten Bildungsgang HF anbietet, soll sich künftig «Höhere Fachschule» nennen dürfen.
  • Einführung der Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» für die Abschlüsse der höheren Berufsbildung (HBB). Es können die folgenden Titelzusätze angefügt werden:
      1. «Professional Bachelor» für eidgenössische Berufsprüfungen oder Bildungsgänge einer höheren Fachschule
      2. «Professional Master» für eine eidgenössische höhere Fachprüfung
  • Es sind Strafbestimmungen vorgesehen, wenn die Titelzusätze alleine getragen werden.
  • Flexibilisierung des Angebots bei Nachdiplomstudiengängen höherer Fachschulen (NDS HF). Diese sollen zukünftig kein Anerkennungsverfahren des Bundes durchlaufen müssen.

Unsere Stellungnahme

ARTISET setzt sich für eine nachhaltige Stärkung der Höheren Berufsbildung (HBB) ein.

ARTISET unterstützt die Einführung von Englisch als Prüfungssprache. Die Trägerschaften der entsprechenden Abschlüsse entscheiden, ob dies angeboten werden soll.

ARTISET begrüsst den Schutz der Bezeichnung «Höhere Fachschule», da er die Qualität und Seriosität der Bildungsanbieter sichert und die Positionierung der HF-Diplome stärkt. Es ist zu begrüssen, dass kein zusätzliches Akkreditierungssystem erforderlich ist, sondern das übliche Anerkennungsverfahren ausreicht.

ARTISET sieht Handlungsbedarf bei der Finanzierung und weist darauf hin, dass die Finanzierung der HBB im Vergleich zu den Tertiär A-Ausbildungen erheblich verbessert werden muss, um eine gute Wirkung erzielen zu können.

Ebenso sieht ARTISET Handlungsbedarf bei der Titelsystematik. Grundsätzlich hält ARTISET es für sinnvoll, dass bestehenden Titel geschützt werden, hält jedoch die Einführung eines zweistufigen Systems für problematisch. Der Vorschlag, Absolvent:innen einer eidgenössischen Berufsprüfung und einer höheren Fachschule (HF) denselben Titel «Professional Bachelor» zu verleihen, führt zu einer Abwertung des HF-Abschlusses. Zudem sind die langen Zusätze wie «Professional Bachelor» oder «Professional Master» im Alltag unpraktisch. ARTISET vertritt die Meinung, dass die Vergabe von Zusatztiteln nach dem nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) nicht den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entspricht.

Aus Sicht von ARTISET ist es zwingend notwendig, dass es eine geschützte Bezeichnung für Weiterbildungstitel gibt, welche durch anerkannte Höheren Fachschulen vergeben werden dürfen. Für die NDS HF AIN (Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege) ist eine reglementierte Ausbildung in der Praxis notwendig. Es braucht eine duale Ausbildung, bei der die formalisierte und reglementierte Begleitung in der Praxis sichergestellt werden kann. Solange keine Alternative definiert ist, ist ARTISET gegen die Abschaffung der reglementierten NDS HF AIN.

 

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