REGLEMENTE | Revidierte Anerkennungsreglemente für Lehrberufe verabschiedet
Mit der Totalrevision wurden die Reglemente für Logopädie, Psychomotoriktherapie und Sonderpädagogik vereinheitlicht und vereinfacht.
Die Plenarversammlung der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) hat am 22. Juni 2023 die revidierten Anerkennungsreglemente für Lehrberufe verabschiedet. Das teilrevidierte Anerkennungsreglement Lehrberufe ist ab sofort gültig und senkt das Mindestalter für den Quereinstieg von 30 auf 27 Jahre. Die geforderte Berufserfahrung von 300 Stellenprozenten kann neu auf acht statt sieben Jahre verteilt werden. Die totalrevidierten Reglemente zur Anerkennung der Hochschuldiplome für die pädagogisch-therapeutischen Lehrberufe treten ab 1. Januar 2024 in Kraft und vereinheitlichen die Reglemente für Logopädie, Psychomotoriktherapie und Sonderpädagogik.
Logopädie und Psychomotoriktherapie können neu als Bachelor- oder Masterstudiengang angeboten werden. Leistungen, die im Rahmen einer Weiterbildung an einer Hochschule erbracht wurden, können angerechnet werden. Zudem prüfen die Hochschulen künftig alle Studierenden auf ihre Eignung für den jeweiligen Beruf.