14.03.2024

STELLUNGNAHME | Beim Entwurf zum Epidemiengesetz braucht es wesentliche Nachbesserungen

Der Vorentwurf weist die gleichen Schwächen auf wie die Covid-Strategie des Bundes: Über allem steht der kollektive Gesundheitsschutz. Psychische, seelische oder soziale Aspekte im Verständnis von Gesundheit werden im Gesetzesentwurf nur nachgelagert behandelt. Zudem dürfen für Menschen mit Unterstützungsbedarf, die in Gemeinschaftseinrichtungen wohnen, grundsätzlich keine anderen Massnahmen gelten als für die übrige Bevölkerung. ARTISET und die Branchenverbände CURAVIVA, INSOS und YOUVITA fordern wesentliche Nachbesserungen.

Der Gesetzesentwurf zur Revision des Epidemiengesetzes (EpG) stellt eine sehr umfassende und detaillierte Vernehmlassungsvorlage dar. Ein Grossteil der Inhalte aus dem Covid-Gesetz und den in diversen Verordnungen festgehaltenen Rechtsgrundlagen finden sich im Gesetzesentwurf wieder. Dadurch erhält das EpG eine weitaus höhere Präzisierung in einzelnen Sachverhalten. Insbesondere in der Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen entsteht mehr Klarheit.

Doch gerade die Covid-Pandemie hat gezeigt, dass neben «gesundheitspolizeilichen» Massnahmen auch gesamtgesellschaftliche – dabei zentral, soziale und wirtschaftliche – Folgen zu berücksichtigen sind. Doch insbesondere auf die sozialen Folgen wird im Gesetzesentwurf zu wenig eingegangen.

Umgang mit Menschen mit Unterstützungsbedarf nicht verbessert

Die Verhältnismässigkeit von verordneten Massnahmen insbesondere auf Menschen mit Unterstützungsbedarf in Gemeinschaftseinrichtungen und die Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte sowie ihre berechtigten Ansprüche auf Lebensqualität erhalten zu wenig Gewicht. Es ist unverständlich, weshalb der Bericht zu den Postulaten 20.3721 Gysi, 20.3724 Wehrli und 20.4253 Graf nicht vor der Vernehmlassung erschienen ist. Die Ergebnisse der durchgeführten Evaluationen sprechen eine klare Sprache. Es besteht die Gefahr, dass die Resultate im Gesetz im Vergleich zu anderen Evaluationen zu wenig Berücksichtigung finden. Hier braucht es dringend einer Korrektur.

Stärkerer Einbezug der Leistungserbringer

ARTISET und die Branchenverbände begrüssen den Vorsatz, im Gesetzesentwurf die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zu verbessern. Es fehlt aber der explizite ergänzende Einbezug und die Konsultation weiterer Akteure der Zivilgesellschaft und der Leistungserbringer im Gesundheits- und Sozialbereich zur Bewältigung einer Pandemie. Auch hierzu bedarf es einer Korrektur.

 

 

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