16.12.2022

POLITIK | Rückblick auf die Wintersession 2022

Die drei letzten Wochen debattierten die National- und Ständerät:innen zu einer Vielzahl von Geschäften. Nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit für die Rosinen aus dem Bundeshaus, die wir für Sie herausgepickt haben.

Es fing ja gut an. Die Ausbildungsoffensive als 1. Paket zur Umsetzung der Pflegeinitiative bereits am ersten Tag angenommen. Dann der entscheidende Pass in die Tiefe: Der Ständerat sagt JA zu EFAS mit Integration der Pflege. Die Zustimmung zu verschiedenen Vorlagen gegen virtuelle, häusliche und sexuelle Gewalt und der gesetzlichen Verankerung der gewaltfreien Erziehung gehören zu weiteren lichten Momenten der letzten 3 Wochen. Das neue Covid-Testregime ab 2023 dann eher in die Kategorie Stirnrunzeln verbunden mit einer dunkelgelben Karte. Und die Bundesratswahlen mit anschliessender Departementsverteilung? Darüber lässt sich getrost streiten wie zur Taktik beim lamentablen 6:1 gegen Portugal. Eins ist klar, auch positive Entscheide des einen Rats können in der zweiten Halbzeit noch umgestossen werden. Wir bleiben dran.

 


22.040 Bundesrat «Bundesgesetz Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege» – Ausbildungsoffensive

Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat der Ausbildungsoffensive als 1. Paket zur Umsetzung der Pflegeinitiative zugestimmt. Die Ausbildungsoffensive entspricht inhaltlich dem indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative. Um die Gesundheitsversorgung kurz- und mittelfristig abzusichern, braucht es mehr Personen, die eine Ausbildung im Pflegebereich absolvieren. Mit dem vom Parlament verabschiedeten Massnahmenpaket stehen auch die finanziellen Mittel bereit, damit die Ausbildungsoffensive starten kann. Die Kantone müssen nun die gesetzlichen Grundlagen schaffen, um die zur Verfügung stehenden Bundesgelder auslösen zu können.


19.4632 Mo Buillard-Marbach «Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern»

Das Züchtigungsrecht der Eltern wurde im Jahr 1978 aus der Bundesverfassung gestrichen – ein richtiger Schritt. Ein Verbot körperlicher Bestrafung und seelischer Verletzungen hat seither aber keine gesetzliche Entsprechung gefunden. Kinder haben jedoch aufgrund der 1997 ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention ein Anrecht auf den Schutz ihrer Unversehrtheit. Aus Sicht von YOUVITA bzw. der Föderation ARTISET soll auch die schweizerische Gesetzgebung diesen Grundsatz widerspiegeln. Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, eine «programmatische Norm» im Zivilgesetzbuch, die primär bei der Prävention und Sensibilisierung ansetzt, reiche aus. Tut es aber nicht. Diese Meinung vertrat auch der Nationalrat und nahm die Motion im Herbst 21 an. Jetzt hat auch der Ständerat entschieden, ein Verbot von körperlicher Bestrafung und seelischen Verletzungen im Gesetz zu verankern. Ein wichtiger Schritt, den YOUVITA und ARTISET ausdrücklich begrüssen.


22.3373 Mo WBK-N «Anerkennung der Gebärdensprache durch ein Gebärdensprachengesetz»

In einem Bericht auf mehrere Postulate hat der Bundesrat Wege zur Anerkennung der Gebärdensprache aufgezeigt. INSOS und ARTISET sind erfreut, dass der Ständerat zusammen mit Bundesrat und Nationalrat die Notwendigkeit einer gesetzlichen Verankerung der Förderung der drei Schweizer Gebärdensprachen jetzt auch bejaht und die Motion für ein Gebärdensprachengesetz überwiesen hat.


09.528 pa. Iv. EFAS «Finanzierung Gesundheitsleistungen aus einer Hand»

Der Ständerat hat sich zur Freude von ARTISET und CURAVIVA für die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen mit Integration der Pflege ausgesprochen. Mit dem Projekt EFAS können Fehlanreize bei der geltenden Finanzierung von ambulanten und stationären medizinischen Leistungen ausgeräumt werden. Der Einbezug der Pflege stellt eine entscheidende Ergänzung dar. Denn auch bei der Finanzierung der Langzeitpflege sind Fehlanreize vorhanden. Bundes- und Ständerat wollen die Integration der Pflege gestaffelt vornehmen, weil zuerst die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden sollen, insbesondere eine Verbesserung der Kostentransparenz. Nun muss der Nationalrat nachziehen. In der ersten Beratung hat er sich noch gegen den Einbezug der Pflege ausgesprochen.


22.046 Bundesrat «Covid-19-Gesetz. Änderungen»

Bei der Testung hat sich ARTISET zusammen mit ihren Branchenverbänden für eine Beibehaltung des geltenden Regimes bis im Juni 2024 ausgesprochen. So auch der Nationalrat. Der Bundesrat wollte aber nur noch bis Ende März 2023 das landesweit gültige Testregime fortführen. Durch die aktuell günstige epidemiologische Lage erhielt das Kostenargument Auftrieb. Und das ging so: Nationalrat für Fortführung geltendes Testregime bis Mitte 24 – Ständerat für Fortführung bis März 23 – Nationalrat signalisiert einschwenken auf März 23 – Ständerat zündet Turbo und will das geltende Testregime bereits auf Ende Jahr kippen – Bundesrat appelliert, das geltende Testregime doch bis Ende der Kaltjahresperiode beizubehalten – Nix da, zwei Stimmen geben im Nationalrat den Ausschlag, dass die Variante des Ständerats durchkommt. – Das heisst, ab 1. Januar 2023 kommt die föderalistische Lösung zum Tragen: Testen in 26 Varianten.


18.043 Bundesgesetz «Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht» – Nur Ja heisst Ja

Der Bundesrat will das Sexualstrafrecht an die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre anpassen. Gewalt- und Sexualdelikte, deren Opfer oft Frauen und Kinder sind, sollen künftig härter bestraft werden. Anders als der Ständerat setzt der Nationalrat auf die Zustimmungslösung «Nur Ja heisst Ja» Einen sexuellen Übergriff, eine sexuelle Nötigung oder eine Vergewaltigung begeht demnach, wer «ohne die Einwilligung» einer Person eine sexuelle Handlung an dieser vornimmt. ARTISET mit ihren Branchenverbänden unterstützt die Zustimmungslösung. Insbesondere mit Blick auf Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf ist diese Definition im Sinne einer Verstärkung ihrer Autonomie und Selbstbestimmung zu begrüssen. Bei einer von drei Vergewaltigungsstufen im revidierten Gesetz, jener mit Nötigung, wollen beide Räte die Vergewaltiger zwingend ins Gefängnis schicken; die Mindeststrafe soll über zwei Jahren liegen. Das Geschäft geht zur Differenzbereinigung nun zurück in den Ständerat, der sich in der ersten Debatte für die Widerspruchslösung («Nein heisst Nein») entschieden hatte.


20.445 pa. Iv. Suter «Neuer Straftatbestand Cybermobbing»

Die parlamentarische Initiative will das Strafgesetzbuch mit einem neuen Straftatbestand «Cybermobbing» ergänzen. Die systematische Beleidigung, Bedrohung, Blossstellung oder Belästigung von Personen über digitale Kommunikationskanäle hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Das betrifft oft Kinder und Jugendliche – und Frauen. Die Täterschaft kann anonym bleiben, die Inhalte können schnell und an einen grossen Personenkreis verbreitet werden und sind – einmal im Netz – rund um die Uhr zugänglich und kaum mehr löschbar. Aus Sicht von ARTISET sind Opfer von Cybermobbing heute durch einen bestehenden Rechtsrahmen nicht angemessen geschützt. Das Strafgesetzbuch ist anzupassen, damit es die Opfer wirksam schützen und auch eine präventive Wirkung entfalten kann. Der Nationalrat hat der parlamentarischen Initiative jetzt deutlich Folge gegeben. Jetzt geht’s in den Ständerat.


22.4256 Mo SGK-S «Entschuldung der Invalidenversicherung»

Eine Stabilisierung der IV ist vordringlich. Die Schulden der IV gegenüber der AHV belaufen sich auf über 10 Milliarden Franken. Seit dem Wegfall der Mehrwertsteuer-Zusatzfinanzierung kann die IV keine Rückzahlungen mehr vornehmen. Die Motion beauftragt den Bundesrat, Lösungsansätze für die Entschuldung der IV auszuarbeiten. Der Ständerat ist der Empfehlung des Bundesrats gefolgt und hat die Motion angenommen. Nächste Station, der Nationalrat.


22.3233 Mo Carobbio «Die Massnahmen der Istanbul-Konvention sollen auch für Menschen mit Behinderungen gelten»

Menschen mit Behinderung sind besonders gefährdet, Opfer häuslicher oder sexueller Gewalt zu werden. Mit der Annahme der Motion folgt der Nationalrat dem Ständerart und anerkennt die Anwendung der Istanbul-Konvention für Menschen mit Behinderung. Damit beauftragt das Parlament den Bundesrat mit der Umsetzung von Programmen und Projekten zur Prävention und Bekämpfung von häuslicher und sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderung. ARTISET und INSOS begrüssen die Annahme der Motion.


22.045 Bundesrat «Internationale Arbeitsorganisation: Übereinkommen Nr. 190 und Bericht über die Erklärung zu ihrem hundertjährigen Bestehen»

Der Nationalrat hat der Ratifizierung des Übereinkommens zugestimmt und anerkennt die Anstrengungen der IAO, eine international anerkannte, einheitliche Definition von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt zu verankern. Ein wichtiger Schritt in Richtung Beseitigung von Gewalt und Belästigung im Arbeitsalltag. Die Vorlage geht zurück an den Ständerat, der erstinstanzlich mit einer knappen Mehrheit für Nicht-Eintreten votiert hatte. ARTISET begrüsst die Entscheidung des Nationalrats, die darauf abzielt, den Bemühungen der Schweiz zur Bekämpfung von Belästigung am Arbeitsplatz internationale Sichtbarkeit zu verleihen.


21.4470 Mo. de Quattro / 21.4471 Mo. Funiciello / 22.3011 Mo. WBK-NR «Präventionskampagnen gegen Gewalt»

Die Motionen verlangen Präventionskampagnen gegen häusliche, sexuelle und geschlechtsbezogene Gewalt. Der Nationalrat hatte sie im Frühling 22 angenommen. Der Ständerat ist dem Nationalrat jetzt gefolgt und hat dem Bundesrat den Auftrag zur Umsetzung der Motionen erteilt. ARTISET begrüsst die Annahme der Motionen. Sie beabsichtigen in erster Linie, die physische und psychische Gewalt gegen Frauen im häuslichen Umfeld einzudämmen und den Schutz von Senior:innen, Menschen mit Behinderung und Kindern zu erhöhen.


20.3772 Mo Bulliard-Marbach «Statistik über Kinder, die Zeuginnen und Zeugen von häuslicher Gewalt sind»

Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat die Motion angenommen. Das Miterleben von Gewalt gegen einen Elternteil oder eine nahe Bezugsperson ist für Kinder eine Form von psychischer Gewalt, die gravierende Folgen haben kann. Es fehlen aber statistische Angaben über die betroffenen Kinder. Der Bundesrat erkannte keinen zusätzlichen Daten-Bedarf und hatte die Motion zur Ablehnung empfohlen. Aus Sicht von ARTISET besteht jedoch eine Lücke, um das Phänomen besser erfassen und folglich bekämpfen zu können. Deswegen begrüsst die Föderation die Annahme der Motion durch das Parlament.


22.4248 Po Graf «Koordinierter Hitze-Aktionsplan zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung»

2022 geht als wärmstes Jahr in die Messreihen der Klimatologie ein. Mit der Ablehnung des Postulats verpasste der Ständerat eine Chance auf wissenschaftlicher Grundlage einen Massnahmenplan zum Schutz der Bevölkerung, insbesondere von Risikogruppen, vor der Klimaerhitzung auszuarbeiten. Unverständlich.


20.3209 Mo Müller, Damian «Elektronische Rezepte für Heilmittel. Bessere Qualität und höhere Patientensicherheit»

Wie der Ständerat hat auch der Nationalrat überwiesen. Der Bundesrat muss trotz seiner reservierten Haltung dem Anliegen gegenüber nun eine Vorlage ausarbeiten. ARTISET unterstützt die Motion, weil damit eine prozessorientierte Medikation gefördert, Medienbrüche verhindert und Fehlerquellen reduziert werden können. Längerfristig soll der Inhalt von medizinischen Rezepten aus Sicht von ARTISET in strukturierter Form ins elektronische Patientendossier integriert werden.


22.3888 Mo SGK-N «Keine Kürzung der Hilflosenentschädigung für Kinder, deren Eltern die Kosten des Heimaufenthalts selber tragen»

Externe Entlastungsangebote für Kinder mit Behinderung fallen in vielen Fällen unter die Definition eines Heims. Wird der Heimaufenthalt durch die öffentliche Hand finanziert, entfällt der Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung (HE) für die entsprechenden Tage. Gehen die Kosten zulasten der Eltern, behalten die Kinder ihren Anspruch auf die HE. Das ist stimmig, da in diesem Fall die Eltern die Betreuung finanzieren und hierfür die HE einsetzen können. Diese Logik steht im Widerspruch zur Anfang 21 eingeführten Verwaltungspraxis, wonach die HE beim selbst finanzierten Heimaufenthalt auf einen Viertel gekürzt wird. Hier braucht es Nachbesserung, das erkannte auch der Bundesrat. Der Nationalrat folgte der Empfehlung des Bundesrats und nahm die Motion an. Das Geschäft geht nun in den Ständerat.


22.4261 Mo SGK-N «Ambulant vor stationär für Menschen mit Behinderung nach Erreichen des AHV-Alters durch eine 'smarte' Auswahl an Hilfsmitteln»

Wenn es um Hilfsmittel geht, sind Menschen im AHV-Alter im Vergleich zu IV-Bezüger:innen schlechter gestellt. Dies ist erstaunlich in Anbetracht der Tatsache, dass ältere und betagte Menschen bzgl. Mobilität und Aufrechterhaltung ihrer Eigenständigkeit im Alltag oft auf Hilfsmittel angewiesen sind. Etwas bizarr wirkt darum die Haltung des Bundesrats, der sich in «Sozialversicherungssemantik» versteigt und seine Ablehnung damit begründet, dass die IV Menschen mit Behinderung integrieren wolle, während die AHV die finanzielle Existenz im Alter absichern solle. Weshalb diese artistische Unterscheidung der Finanzierung einer «smarten» Auswahl von Hilfsmitteln für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung im Alter entgegensteht, weiss nur der Bundesrat. Der Nationalrat liess sich nicht beirren und nahm die Motion an. Nun liegt der Ball beim Ständerat.


22.4262 Po SGK-N «Ambulant vor stationär für Menschen mit Behinderung nach Erreichen des AHV-Alters durch Zugang zu Assistenzbeiträgen»

Zur Förderung einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung wurde in der IV der Assistenzbeitrag eingeführt. Mit einigen Fehlern. So auch diesem: Personen, die erstmals einen Assistenzbeitrag geltend machen, wenn sie bereits eine Rente der AHV erhalten, haben keinen Anspruch auf Assistenzbeiträge. Das Postulat beauftragt den Bundesrat zu prüfen, inwieweit die Ausrichtung von Assistenzbeiträgen auch an Personen im Rentenalter zu einer deutlichen Verbesserung der sozialen Absicherung führen könnte, die diesen Personen eine Teilhabe im Sinne der UN-BRK auch im Rentenalter erlaubt. Der Nationalrat hat dem Bundesrat diesen Auftrag nun erteilt.

Weitere interessante Vorstösse

22.4105 Mo Atici «Den Fachkräftemangel mit allen mildern, die einen Abschluss in der höheren Berufsbildung haben»

Absolvent:innen der Höheren Berufsbildung sollen in Branchen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel tätig bleiben können. Dies unabhängig davon, ob sie aus einem Drittstaat sind. Dies verlangt die Motion von Nationalrat Atici.

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22.4110 Ip Feri «Sexualisierte Gewalt unter Jugendlichen ist erschreckend häufig»

Sexualisierte Gewalt unter Jugendlichen hat gemäss einem Forschungsbericht der ETH Zürich massiv zugenommen. Der Bundesrat sieht die Verantwortung nicht bei sich. Die Kantonen, Gemeinden und Städte sollen entsprechende Massnahmen ergreifen.

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22.3988 Ip Gysi «Bessere Pflegequalität in teuren Pflegeheimen?»

Eine Studie legt nahe, dass teure Pflegeheime einen höheren Personalschlüssel mit qualifizierten Pflegefachpersonen aufweisen und damit eine höhere Pflegequalität bieten. Was meint der Bundesrat dazu?

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22.4049 Ip Wehrli «Den Kostenanstieg mit den Krankenkassenbeiträgen und der Restfinanzierung dämpfen»

Seit 2011 müssen die Kantone und je nachdem auch die Gemeinden einen immer grösseren Anteil der Kosten für die Langzeitpflege übernehmen, Der Anteil der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) ist hingegen stabil geblieben. Infolge der aktuellen Preissteigerungen bei Produkten und Energie sehen sich die Pflegeinstitutionen mit einem starken Anstieg ihrer Kosten konfrontiert. Was tun lieber Bundesrat, damit die Gesundheitsversorgung weiterhin gesichert ist?

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22.4136 Ip Bischof «Aktuelle Daten zum Fachkräftemangel in der Pflege. Vorlegen oder jetzt beschaffen»

Mit Sofortmassnahmen gilt es der prekären Personalsituation im Gesundheitswesen entgegenzuwirken. Um zu wissen, welche Massnahmen passend sind und deren Wirkung zu verfolgen, bedarf es einer soliden Datengrundlage. Die Antworten des Bundesrats passen nicht wirklich zu den gestellten Fragen.

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22.4124 Ip Chassot «Gezielte Förderung sozialer Innovation. Ein neuer Ansatz ist notwendig»

Soziale Innovationen erfordern geeignete Rahmenbedingungen. Wie kann die Innovationsfähigkeit von sozialen Einrichtungen und Dienstleistern der Grundversorgung in Leistungsvereinbarungen besser Rechnung getragen werden?

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