04.11.2024

POLITIK | Kommissionen befürworten Wahlmöglichkeiten beim Wohnen und volle politische Rechte für Menschen mit Behinderungen

Gleich zwei Kommissionen empfehlen ihren Räten, den Rechten von Menschen mit Behinderungen mehr Nachachtung zu verschaffen. Zum einen sollen Menschen mit Behinderungen ihre Wohnform sowie ihren Wohnort frei wählen können. Zum anderen sollen auch Menschen mit einer umfassenden Beistandschaft über alle politischen Rechte verfügen können. ARTISET und INSOS unterstützen beide Vorstösse.

Die Motion zur Modernisierung des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) hat der Nationalrat bereits im Frühling 2024 mit grossem Mehr angenommen. Nach dem positiven Kommissionsentscheid diskutiert nun der Ständerat den Vorstoss in der Wintersession.

Die Sozialkommission des Ständerats empfiehlt, das IFEG zu modernisieren

Die Motion fordert, dass Menschen mit Behinderungen ihre Wohnform sowie ihren Wohnort frei und selbstbestimmt wählen können und die hierzu nötige Unterstützung erhalten. Aus heutiger Sicht mutet das bestehende IFEG antiquiert an. Denn als Rahmengesetz legt es ausschliesslich fest, dass die Kantone Menschen mit Behinderungen ein institutionelles Angebot in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Beschäftigung zu gewährleisten haben. Diese einseitige Fokussierung entspricht nicht mehr der heutigen von der UN-Behindertenrechtskonvention angestossenen Vorstellung von Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen.

Ende Juni hat die Sozialkommission des Ständerats Ihre Beratungen unterbrochen, da Unklarheiten über die Zuständigkeiten bzw. Kompetenzen von Bund und Kantonen in diesem Geschäft bestanden. Die Kommission kommt nun aber zum Schluss, dass der Bund über die Kompetenzen verfügt, das IFEG zu modernisieren.

24.3003 Motion SGK-N «Das IFEG modernisieren. Gleiche Wahlmöglichkeiten und entsprechende ambulante Unterstützung für Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen»

Kommission will Menschen mit umfassender Beistand die politischen Rechte zugestehen

Zeitgleich hat die staatspolitische Kommission des Nationalrats einen Vorstoss lanciert, der einen diskriminierenden Verfassungsartikel streichen will. Heute sind Menschen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen, von politischen Rechten ausgeschlossen. Davon sind in erster Linie Menschen mit Behinderungen betroffen. Sie dürfen weder wählen noch abstimmen. Die Kommission will diesen Missstand mit einer Verfassungsänderung beheben und auch Menschen mit einer umfassenden Beistandschaft die politischen Rechte zugestehen.

24.4266 Motion SPK-N «Politische Rechte für Menschen mit Behinderungen»

Überfällige Schritte zur Sicherstellung einer vollen gesellschaftlichen Teilhabe

ARTISET und INSOS begrüssen die beiden Vorstösse ausserordentlich. Diese Schritte sind auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft unabdingbar. Beiden Anliegen gehen jahrelange Bestrebungen zu ihrer Behebung voraus, die vom Branchenverband INSOS jeweils mitgetragen und unterstützt wurden.

Zurück