POLITIK | Familienergänzende Betreuung zeitgemäss gestalten und finanzieren
Angemessene und dauerhafte Finanzierung, breit angelegte Angebote, zweckmässige Rahmenbedingungen sowie Qualitätsentwicklung müssen zu zentralen Merkmalen der familienergänzenden Kinderbetreuung in der Schweiz werden.
Parlamentarische Initiative
Die Bildungskommission des Nationalrats (WBK-N) hat 2021 beantragt, dass die Finanzierung der familienergänzenden Betreuung in eine dauerhafte und zeitgemässe Lösung überführt wird. Nun sind die Kommissionsarbeiten abgeschlossen und die Eröffnung der Vernehmlassung steht bevor.
Medienmitteilung der WBK-NR vom 29. April 2022
Ziele der Kommission
- Eine nachhaltige Vergünstigung der Elternbeiträge sichern,
- den Zugang zur Betreuung – auch für einkommensschwachen Haushalte – erleichtern,
- ein breites Betreuungsangebot auf nationaler Ebene schaffen – mit besonderem Augenmerk auf Kinder mit Behinderung – und
- indirekt die Erwerbstätigkeit von Frauen fördern.
Für ARTISET und ihr Branchenverband YOUVITA sind das wirtschaftspolitisch begrüssenswerte Ziele.
Betreuungsqualität
ARTISET und YOUVITA legen auch Wert darauf, dass die Kommission die Wichtigkeit der Betreuungsqualität berücksichtigt: Nur eine effektive Qualitätsentwicklung der Betreuungsangebote kann einen echten Beitrag zur Kindesförderung sowie Chancengerechtigkeit leisten.
Engagement der Kantone
Ausserdem soll die Initiative Fehlanreize vermeiden: Bundesgelder sollen die Kantone nicht dazu veranlassen, die eigenen Subventionen zu kürzen. Entsprechend sind aus Sicht von ARTISET und YOUVITA die neuen Finanzierungsinstrumente so auszugestalten, dass die Kantone ihr Engagement nicht reduzieren.
Verbindliche Standards, bessere Rahmenbedingungen, gut ausgebildetes Personal und ein Qualitätsmanagement bilden aus Sicht von ARTISET und YOUVITA die Schlüssel zu einer zielführenden familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung.
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