WISSEN | Das neue Faktenblatt: Alles, was Sie über öffentliches Beschaffungswesen wissen müssen
Der Einkauf von Gütern, Bau- und Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber ist gesetzlich klar geregelt. Auch ein Grossteil der Mitgliederorganisationen ist verpflichtet Beschaffungen und Aufträge, die über einen bestimmten Schwellenwert liegen, öffentlich auszuschreiben. Erfahren Sie mehr zu den Grundlagen im neuen Faktenblatt zum öffentlichen Beschaffungswesen.
Ziel jedes öffentlichen Beschaffungsverfahren ist es, das vorteilhafteste Angebot von qualifizierten Anbietern zu finden. Dabei müssen die Grundsätze des öffentlichen Beschaffungswesen berücksichtigt werden. Unser Faktenblatt bietet Ihnen wichtiges Grundlagenwissen und erklärt unter anderem:
- welche Beschaffungsgrundsätze zu beachten sind,
- welche Auftraggeber und Aufträge dem Vergaberecht unterstehen,
- welche Verfahrensarten und Schwellenwerte gelten,
- wie Sie trotzdem flexibel und effizient einkaufen können.
ARTISET empfiehlt seinen Mitgliedern als ergänzendes Hilfsmittel den Beschaffungsleitfaden TRIAS
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