UN-BRK | Ausschuss kritisiert den Staatenbericht der Schweiz
Der UN-BRK-Ausschuss hat den Staatenbericht der Schweiz beurteilt. Zu wenig wird für die gesellschaftliche und politische Gleichstellung von Menschen mit Behinderung getan. Deswegen hat der Ausschuss über 80 Empfehlungen formuliert, wie die Schweiz die Umsetzung der UN-BRK verbessern kann.
2014 ratifizierte die Schweiz die UN-Behindertenrechtskonvention. Den ersten Tätigkeitsbericht der Schweiz zur Umsetzung der UN-BRK prüfte der UN-BRK-Ausschuss Mitte März. Fazit: Es gibt noch viel zu tun. Gefordert sind alle: Bund, Kantone, die Sozialpartner und Organisationen der Arbeitswelt, politische und wirtschaftliche Entscheidungsträger:innen und Organisationen, die sich für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung einsetzen.
Wir haben die zentralen Kritikpunkte und Empfehlungen des UN-BRK-Ausschusses für Sie zusammengefasst.
Grundlegend erachtet der Ausschuss die föderative Ausrichtung der Schweiz als schwierig für die zielstrebige und einheitliche Umsetzung der UN-BRK. Er befürchtet einen Flickenteppich. Der Ausschuss empfiehlt, dass der rechtliche und politische Rahmen mit der UN-BRK auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene harmonisiert wird.
Ausserdem empfiehlt der Ausschuss mit Nachdruck, dass Bund und Kantone eine umfassende Strategie für die Umsetzung der UN-BRK mit einem verbindlichen Aktionsplan ausarbeiten.
Mangelhafte Anerkennung von Menschenwürde und Gleichstellung
Der Ausschuss zeigt sich grundsätzlich besorgt über die fehlende Anerkennung von Menschen mit Behinderung auf Gleichheit vor dem Gesetz. Er fordert die Schweiz auf, Rechtsvorschriften und Gesetze anzupassen und das Fakultativprotokoll zu ratifizieren. Damit kann die Rechtsungleichbehandlung aufgehoben werden und Individualbeschwerden werden bei Verstössen gegen die BRK möglich.
Ausserdem legt der Ausschuss der Schweiz nahe, Verfahren zur unterstützten Entscheidungsfindung einzuführen. So kann sichergestellt werden, dass der Wille, die Präferenzen und die individuellen Entscheidungen von Menschen mit Behinderung respektiert werden.
Die fehlenden Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter bereitet dem Ausschuss Sorge. Er empfiehlt die Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderung in alle gleichstellungs- und behinderungsbezogenen Rechtsvorschriften explizit einzubeziehen. Hierbei sollen die Vorgaben aus der Istanbul-Konvention zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen beachtet werden.
Die Empfehlungen des Ausschusses im Umgang mit Kindern mit Behinderung unterstreichen nochmals jene Kritik, die bereits im Bericht zur UN-Kinderrechtskonvention gemacht wurde. So verlangt der Ausschuss den Schutz vor jeglicher Diskriminierung, bessere Unterstützung bei der Meinungsbildung und -äusserung bei allen Angelegenheiten, die Kinder direkt betreffen, sowie eine direkte Beschwerdemöglichkeit bei der Ombudsstelle für Kinderrechte.
Der Ausschuss nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Schweizer Gesellschaft und Medienlandschaft die Würde und Rechte von Menschen mit Behinderung kaum thematisiert. Er empfiehlt deshalb Sensibilisierungskampagnen in der Öffentlichkeit, um negativen Stereotypen entgegenzuwirken.
Dem Schutz der Unversehrtheit von Menschen mit Behinderung misst der UN-BRK-Ausschuss höchste Priorität zu. Er empfiehlt, dass die Sterilisation von Menschen mit Behinderung ohne ihre Zustimmung gesetzlich verboten wird sowie, dass für die Durchführung irreversibler medizinischer Eingriffe klare Bestimmungen gesetzlich verankert werden. Ebenso empfiehlt der Ausschuss, dass alle erzwungenen medizinischen Verfahren und Behandlungen sowie jegliche Formen von Zwangsmassnahmen, Isolation und Absonderungen in Gesetz, Politik und Praxis abgeschafft werden.
Die Teilnahme von Menschen mit Behinderung am politischen Leben erachtet der Ausschuss als einen weiteren wichtigen Schritt zur gesellschaftlichen Teilhabe. Darum regt der Ausschuss an, alle gesetzlichen Massnahmen aufzuheben, die Menschen mit Behinderung unter voller Beistandschaft das Wahl- und Stimmrecht absprechen.
Zu wenig inklusive Angebote im Arbeits-, Bildungs- und Wohnbereich
Der Ausschuss geht auch auf drei Artikel der UN-BRK ein, bei denen institutionelle Dienstleistungen eine wichtige Rolle spielen:
- Art. 19 Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
- Art. 24 Bildung
- Art. 27 Arbeit und Beschäftigung
Der Ausschuss zeigt sich besorgt, dass nach wie vor das Angebot an institutionellen Wohnangeboten überwiegt. Ebenso fehlt ein System, das individuelle Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben bereitstellt. Auch sind erschwingliche und zugängliche Wohnräume für Menschen mit Behinderung kaum vorhanden. Er empfiehlt der Schweiz, persönliche Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderung auszubauen. Damit bekräftigt er die Schritte zu mehr Selbstbestimmung und voller gesellschaftlicher Teilhabe, die von vielen Dienstleistern für Menschen mit Behinderung bereits in Angriff genommen worden sind.
Der Mangel an Ressourcen und geschulten Lehrpersonen in den Regelschulen zur Unterstützung der inklusiven Bildung bereiten dem Ausschuss Sorge. Er empfiehlt unter anderem, dass Menschen mit Behinderung Zugang zu inklusiven, zertifizierten Programmen der beruflichen Grundbildung und Berufsausbildung erhalten.
Im Bereich der Arbeit stellt der Ausschuss fest, dass noch zu wenige Möglichkeiten für den Übergang vom «geschützten Arbeitsmarkt» zum allgemeinen Arbeitsmarkt mit gleichem Lohn für gleichwertige Arbeit bestehen. Er kritisiert, dass ein inklusives Arbeitsumfeld, das Menschen mit Behinderung berufliche Weiterentwicklungen ermöglicht, kaum vorhanden ist. Der Ausschuss empfiehlt zur Steigerung des Anteils von Personen und insbesondere Frauen mit Behinderung im allgemeinen Arbeitsmarkt «geeignete politische Massnahmen wie Zielvorgaben, positive Aktionsprogramme und Anreize» zu schaffen.
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