16.01.2024

BILDUNG | Diese Punkte müssen bei der Revision verschiedener Pflegeberufe berücksichtigt werden

OdASanté hat eine Studie zu «Abschlüssen in der Pflege» veranlasst. Der 2023 publizierte Schlussbericht dazu macht’s deutlich: Pflegefachpersonen müssen für künftige Herausforderungen wie Interprofessionalität, Ambulantisierung oder Digitalisierung gewappnet sein. 2024 werden die Ausbildungen AGS, FaGe und HF Pflege revidiert. ARTISET macht sich stark dafür, dass dabei die Studienergebnisse berücksichtig werden.

Der 2023 publizierte Schlussbericht der OdASanté «Abschlüsse in Pflege» hat verdeutlicht, dass die Pflegeberufe auf allen Stufen angesichts der künftigen Herausforderungen der Branche weiterentwickelt werden müssen. Diese Studienergebnisse sollen in die laufenden und geplanten Revisionen folgender Ausbildungen fliessen:

  • Berufsattest Assistentin/Assistent Gesundheit und Soziales (EBA AGS)
  • Fachausweis (EFZ FaGe) Fachfrau/Fachmann Gesundheit
  • Rahmenlehrplan Pflegefachfrau/-fachmann HF

Übergeordnet sollen die folgenden Punkte miteinbezogen werden:

  • Versorgunsgbereichsübergreifende Kompetenzen an allen Lernorten in allen Pflegeabschlüssen ausbilden;
  • Interprofessionelle Zusammenarbeit und Aufgabenteilung der verschiedenen Pflegeabschlüsse an allen Lernorten abgestimmt ausbilden;
  • Festgestellte Dissonanzen zwischen Ausbildungsbefähigung und tatsächlichen Aufgaben auf mehreren Ebenen analysieren und angehen;
  • Durchlässigkeit innerhalb der Höheren Berufsbildung sowie zwischen der Höheren Berufsbildung und der Fachhochschulbildung prüfen und verbessern. (www.ehb.swiss)

Revisionen der einzelnen Ausbildungen im Detail

AGS

2024 wird eine Befragung bei den Institutionen, den Kantonen und den Bildungsanbietern durchgeführt. ARTISET ist in der schweizerischen Kommission für Bildungsentwicklung und Qualität (SKBQ AGS) vertreten. Die Föderation setzt sich dafür ein, dass die Kompetenzen den künftigen Anforderungen entsprechen und mit dem betrieblichen Bedarf übereinstimmen. Ebenfalls sollen die Lerninhalte zwischen AGS und FaGe besser abgestimmt werden. Wann die revidierte Bildungsverordnung (BiVo) umgesetzt wird, ist noch nicht definiert.

FaGe

Die Bildungsverordnung wurde 2022/2023 überprüft. Die Auswertung zeigte, dass die Gewichtung der einzelnen Handlungskompetenzen grundlegend angepasst und das Qualifikationsverfahren vereinfacht werden müssen. Die schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität (SKBQ) FaGe hat bei der Trägerschaft OdASanté eine Totalrevision beantragt. Ab Januar 2024 werden sich Arbeitsgruppen aus allen Bereichen mit dem Qualifikationsprofil, der Bildungsverordnung, dem Bildungsplan und dem Qualifikationsverfahren beschäftigen. ARTISET setzt sich dafür ein, dass die Langzeitpflege in den Arbeitsgruppen adäquat vertreten ist. Ebenso soll das Berufsprofil der FaGe gestärkt werden und sich als wichtiger Abschluss der Grundbildung konsolidieren. Die Umsetzung der revidierten Bildungsverordnung (BiVo) ist auf das 3. Quartal 2026 geplant.

HF Pflege

Der Rahmenlehrplan Pflege wurde 2022 überprüft. Die OdASanté hat zur Kenntnis genommen, dass eine Totalrevision erfolgen soll. Der Bericht «Abschlüsse in Pflege» wurde abgewartet, weshalb sich der Zeitplan verschoben hat. Die Erkenntnisse aus dem Bericht und der Abgleich mit der Bildungsverordnung FaGe sollen in die Revision des Rahmenlehrplans einfliessen. Der konkrete Zeitplan muss 2024 mit dem SBFI abgeglichen werden. ARTISET ist in der Entwicklungskommission Rahmenlehrplan Pflege (EKRLP) vertreten und setzt sich dafür ein, dass die Anliegen der Langzeitpflege einbezogen werden.

Zurück