12.06.2020

APPELL | Zeitgemässes Sexualstrafrecht

Dutzende von Organisationen haben heute den nationalen Appell für ein «zeitgemässes Sexualstrafrecht» lanciert. Auch INSOS Schweiz hat den Appell unterzeichnet. Die Forderung: Alle sexuellen Handlungen ohne Einwilligung sollen angemessen bestraft werden. Dafür braucht es eine rasche und umfassende Gesetzesreform.

Die sexuelle Selbstbestimmung von Menschen mit und ohne Behinderung ist ein grundlegendes Menschenrecht, das vom Gesetz noch besser geschützt werden muss. Deshalb haben heute 55 Organisationen - darunter auch INSOS Schweiz - und über 130 Persönlichkeiten aus Justiz, Politik und Kultur den Appell «für ein zeitgemässes Sexualstrafreht» lanciert. Ihre Botschaft: Sex braucht die Zustimmung von allen Beteiligten. Alle sexuellen Handlungen ohne Einwilligung sollen angemessen bestraft werden.

Revision des Schweizerischen Strafgesetzbuchs

Das aktuelle Strafrecht ist veraltet: Es anerkennt eine sexuelle Handlung gegen den Willen der betroffenen Person nur dann als schweres Unrecht, wenn das Opfer dazu genötigt wurde – z.B. durch Gewalt oder Drohung. Vom Opfer wird damit indirekt verlangt, dass es sich zur Wehr setzt und weitere Verletzungen in Kauf nimmt. Ein «Nein» allein genügt nicht und so bleiben massive Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung in der Schweiz regelmässig straflos.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern deshalb die Revision des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Die Straftatbestände Art. 189 (sexuelle Nötigung) und Art.190 (Vergewaltigung) sollen entsprechend ergänzt werden. Die Subsumierung aller sexuellen Handlungen ohne Einwilligung unter Art. 198 (sexuelle Belästigung) ist unangemessen.

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Appell für ein zeitgemässes Sexualstrafrecht

Medienmitteilung

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