Infos für PrA-Dienstleister

Sie bieten eine PrA an? Hier finden Sie alle Unterlagen, die Sie für die Ausbildung von Lernenden benötigen. Schritt für Schritt

Sie sind PrA-Anbieter, haben aber noch kein Login? Das Login auf den geschützten Bereich unserer Webseite ist INSOS-Mitgliedern und PrA-Anbietenden vorbehalten: Login

Vor der PrA

1. Bedingungen erfüllen.

Um eine PrA anbieten zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, erfahren Sie auf dieser Seite: PrA-Anbieter werden

2. Einloggen

Um auf die PrA-Dokumente zugreifen zu können, müssen Sie sich einloggen.
Der Login-Bereich ist nur PrA-Anbietenden vorbehalten.
Sie sind PrA-Anbieter, haben aber noch kein Login?
Login erstellen

3. Lehrvertrag erstellen.

Erstellen Sie für jede/n Lernende/n einen Vertrag.
Verwenden Sie dazu unseren Online-Lehrvertrag.
WICHTIG: Sie benötigen für jeden PrA-Lehrberuf eine separate PrA-Bildungsbewilligung!
PrA Online-Lehrvertrag ausfüllen

4. Ausbildungsprogramm verwenden.

Laden Sie das entsprechende Ausbildungsprogramm für Ihre/n Ausbildungsberuf/e herunter.
Durchsuchen Sie dazu unsere standardisierten Ausbildungsprogramme.
Standardisierte Ausbildungsprogramme anzeigen

5. PrA-Ausweis erstellen.

Erstellen Sie für jede/n Lernende/n einen PrA-Lernenden-Ausweis 
PrA-Ausweis für Lernende erstellen
 

WICHTIG: Reichen Sie für jeden neuen Beruf einen separaten Antrag ein!
Wenn Sie einen neuen Beruf anbieten möchten, füllen Sie bitte den PrA-Bildungsbewilligungsantrag aus.
PrA-Bildungsbewilligungsantrag herunterladen

 

Während der PrA

1. Während der PrA müssen Sie regelmässig den Lernerfolg überprüfen.

Verwenden Sie dazu das standardisierte Ausbildungsprogramm und Ihren eigenen Bildungsbericht.
Falls Sie keinen haben, benutzen Sie das interaktive Formular von berufsbildung.ch.
Formular benutzen

Verwenden Sie auch den Leitfaden für die Beratung und Begleitung von Jugendlichen in praktischen Ausbildungen.
Dieser Leitfaden enthält unter anderem: allgemeine Empfehlungen zu den Übergängen I und II, eine Orientierungshilfe um Kernkompetenzen einzuschätzen und Fragen zur Konkretisierung der Kompetenzen.
Leitfaden für die Beratung und Begleitung herunterladen

2. Lohn PrA Lernende

Der Lernenden-Lohn (=IV Taggeld) entspricht im ersten Lehrjahr einem Viertel der minimalen AHV-Altersrente, im zweiten Ausbildungsjahr einem Drittel der minimalen AHV-Rente. Der Betrag ändert jährlich.

Der Lernenden-Lohn beträgt im ersten Lehrjahr CHF 315 pro Monat, im zweiten Lehrjahr CHF 420 pro Monat (Stand: 2025).

Das Taggeld wird direkt an den Lehrbetrieb ausbezahlt. Dieser richtet den Lernenden einen entsprechenden Lohn aus.


3. Was tun bei einem Abbruch der Praktischen Ausbildung?

Verwenden Sie die Vereinbarung über die Lehrvertragsauflösung Senden Sie die gescannte Vereinbarung an pra@insos.ch

Am Ende der PrA

Qualifikationsverfahren und Kompetenzenprofile

Am Ende der PrA beurteilen Sie Ihre Lernenden zusammen mit einer/einem externen Expertin/Experten. Sie können dazu dieses Formular benutzen:Überprüfungsprotokoll zum PrA Qualifikationsverfahren

Dann füllen Sie das Kompetenzenprofil aus.

Abschlussdokumente

Am Ende der PrA stellen Sie allen PrA-Lernenden eine Abschlussausweis aus.
Abschlussdokumente und Schutzhülle