
Selbstbestimmte Sexualität in institutionellen Wohnangeboten
Das Recht auf eine selbstbestimmte Sexualität kann aus verschiedenen Artikeln der UN-Behindertenrechtskonvention abgeleitet werden. Institutionen sind demnach gefordert, passende Rahmenbedingungen zu schaffen, um den von ihnen begleiteten Menschen eine möglichst selbstbestimmte Sexualität zu ermöglichen. Grundlegend ist die Entwicklung einer klaren Haltung, die erst durch eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema entwickelt werden kann.
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